ANDREA KÖNIG-PLASBERG

SO IST DER ABLAUF

Termine und Honorar

SO IST DER ABLAUF

Termine und Honorar

Die Kosten für Leistungen von Heilpraktikerinnen für Psychotherapie tragen Sie selbst.

60

MINUTEN

ERSTSITZUNG

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und ich erhebe eine umfangreiche Anamnese. Auftrag und Ziele werden besprochen und ein Behandlungsplan erstellt.

€96,—

50

MINUTEN

THERAPIESITZUNG

Bei den Therapiesitzungen besteht die Möglichkeit, eine längere Gesprächszeit zu vereinbaren. Eine Viertelstunde wird mit € 20,– berechnet.

€82,—

Unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme durch Ihre Versicherung oder der steuerlichen Absetzbarkeit ist das anfallende Honorar am Sitzungsende in bar zu bezahlen. Bitte bringen Sie den Betrag möglichst passend mit.

Ihre Vorteile als Selbstzahler/in

Schnellere Terminvergabe

ohne beziehungsweise mit kürzerer Wartezeit. Ich biete Ihnen zeitliche Flexibilität, da ich Termine auch abends und am Wochenende vergebe.

Wenig Bürokratie

Sie müssen weder vorab Diagnosen, Gutachten und Anträge bei der Krankenkasse vorlegen noch danach Widerspruch einreichen.

Kein Eintrag in Ihrer Akte

Dadurch haben Sie keine möglichen Nachteile, wenn Sie z. B. eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen, die Krankenkasse wechseln oder sich privat versichern lassen wollen.

Mehr Zeit für Sie

Die Zeit, die ich durch den Wegfall von Abrechnungsbürokratie spare, steht meinen Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

ERSTATTUNG, STEUERLICHE ABSETZBARKEIT, SOZIALES HONORAR

Weitere Informationen

Logo Mitglied im VFP – Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotheraphie und Psachologischer Berater e.V.
Steuerliche Absetzbarkeit

Berufsordnung des VFP e.V.: 
https://vfp.de/verband/berufsordnung

Kosten bei Terminabsage
Termine können bis 6 Stunden vorher abgesagt werden, bei kurzfristigeren Absagen stelle ich das halbe, für nicht wahrgenommene Termine ohne vorherige Absage das volle Honorar in Rechnung. Für Patienten und Patientinnen, die sich z. B. in einer Chemotherapie befinden, sind kurzfristigere Fristen möglich, diese werden individuell vereinbart.

Hinweis auf § 4 Nr. 14 UstG
Heilkundliche Tätigkeit ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.

Erstattung
Die Leistungen von Heilpraktiker/innen werden weder von den gesetzlichen Krankenkassen, in der Regel auch nicht von privaten Voll- oder Zusatzversicherungen noch von der Beihilfe erstattet oder bezuschusst.

Steuerliche Absetzbarkeit
Honorare für psychotherapeutische Behandlung können in Einzelfällen bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden und so u. U. die Steuerlast mindern. Manche Finanzämter verlangen dafür eine (amts-)ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Psychotherapie. Bitte klären Sie dies gegebenenfalls mit Ihrer/m Steuerberater/in oder dem zuständigen Finanzamt vor Behandlungsbeginn.

Steuerliche Absetzbarkeit

Soziales Honorar
Menschen in schwieriger finanzieller Lage gewähre ich eine Ermäßigung.

Gesonderte Honorarvereinbarungen gelten für eine therapeutische Begleitung, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Ebenso kann im Krisenfall, wenn kürzere Terminintervalle angezeigt sind, das Zahlungsziel verlängert werden. Liegt ein finanzieller Härtefall vor, kann dies ebenfalls in der Honorarvereinbarung berücksichtig werden.